Brandschutzbeauftragter

Der Brandschutzbeauftragte soll die Gefahren frühzeitig erkennen, richtig beurteilen und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen vorschlagen können. Er muss daher neben der persönlichen auch fachmännische Eignung besitzen.
Bei allen betrieblichen Entscheidungen, die den Brandschutz betreffen, ist er hinzuzuziehen.


Seine Hauptaufgaben im Unternehmen sind: Festlegung organisatorischer Brandschutzmaßnahmen, wie unter anderem

 

  • Brandschutzordnung
  • Alarmpläne
  • Feuerwehreinsatzpläne
  • Räumungspläne und Katastrophenabwehrpläne
  • Überwachung bei der Beseitigung brandschutztechnischer Mängel
  • Organisation und Überwachung der innerbetrieblichen Brandschutzkontrollen
  • Beratung in Fragen des Brandschutzes
  • Brandschutzschulungen
  • Brandschutzübungen
  • Betriebsbegehungen

 


Ich besitze die Qualifikation zum Brandschutzbeauftragten und erfülle die Vorgaben der Richtlinie der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb)

 

Sollten Sie noch keinen Brandschutzbeauftragten haben, so bin als überbetrieblicher Brandschutzdienstleister bereit, diese Aufgaben bei Ihnen im Betrieb durchzuführen.